Die AG Migration und Vielfalt macht sich stark für den Doppelpass

Veröffentlicht am 08.05.2017 in Aktuelles

Die im Jahre 2014 von der SPD initiierte Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft führt nicht erst seit dem umstrittenem Türkei-Referendum für kontroverse Debatten. Kritiker sehen in ihr ein Hindernis in Punkto Integration und Staatsloyalität. Warum wir sie dennoch brauchen – heute mehr denn je.

Doppelpass, was ist das eigentlich?
Seit dem 20.12.2014 ist das Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes in Kraft, die bis dahin für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern gültige Optionspflicht entfällt. Dieser Zwang besagte, dass Betroffene sich bei Erreichen der Volljährigkeit, spätestens jedoch bis zur Vollendung des 23.Lebensjahres für eine Staatsangehörigkeit entscheiden müssen, dies ist seither nicht mehr notwendig. Diese von der SPD geforderte und im Koalitionsvertrag verankerten Gesetzesänderung berücksichtig nicht nur die veränderten Lebensumstände der in Deutschland betroffenen Menschen, sie müssen sich nicht länger für die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern oder der ihrer Heimat entscheiden, die Regelung betont zugleich den besonderen Wert, den die deutsche Staatsangehörigkeit für das Zusammenleben hat.

Warum brauchen wir die doppelte Staatsbürgerschaft?
„Deutschland ist ein Einwanderungsland. Und Deutschland muss sich dieser Situation bewusst sein“, sagte jüngst Ingo Kramer, Präsident des Arbeitgeberverbandes BDA. Wirtschaftliche Interessen spielen für den Standort Deutschland auch beim Thema der doppelten Staatsbürgerschaft eine Rolle. Neben einer erhöhten Attraktivität für Fachkräfte aus dem Ausland spielen unter anderem auch Dinge wie Erbfälle in den Ursprungsländern der Eltern eine Rolle, denn diese sind, ohne vorhandene Staatsbürgerschaft des betroffenen Landes, meist gar nicht oder nur mit hohem Aufwand abzuwickeln, zudem fließt in aller Regel ein Großteil der Erbmasse in den Wirtschaftskreislauf Deutschlands zurück. Vielmehr als die wirtschaftlichen Vorteile wiegen jedoch die positiven Effekte der Integration und des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Es ist die Frage nach der (fehlenden) Identität, die viele junge Menschen heute beschäftigt. Ihnen Jahrzehnte lang aufgezwungen zu haben, sich, im wahrsten Sinne des Wortes, für eine Seite entscheiden zu müssen, führte nicht nur zu einem Hadern zwischen  ihrer Heimat und dem Ursprung ihrer Eltern, es stellt auch eine Kontroverse hinsichtlich unserer sozialen  Werteordnung und unseres liberalen Grundgesetzes dar. Wenn von einer, augenscheinlich, gescheiterten Integration gesprochen wird,  stellen besagte Kritiker oftmals das Türkei-Referendum als Präzedenzfall in den Raum, welches angeblich einen  Indikator der „Illoyalität“ unter Deutsch-Türken darstellt, lassen dabei jedoch eindeutige Tatsachen außer Acht:

Von den fast 3 Millionen in Deutschland lebenden Menschen mit türkischem Migrationshintergrund besitzen nur 1,43 Millionen die doppelte Staatsbürgerschaft, welche sie zur Wahl in der Türkei berechtigt. Von Ihnen gingen lediglich 658.000 (46%) zur Wahl, von denen nur 465.000 für “Ja“ gestimmt haben. De facto haben also nur 16% der türkeistämmigen in Deutschland für “Ja“ gestimmt. Die restlichen 84% haben demnach für “Nein“ gestimmt, nicht gewählt oder waren nicht  einmal Wahlberechtigt. Vielleicht hätte ein früheres, offenes Bekenntnis zur Mehrstaatigkeit  und eine damit einhergehende Akzeptanz der Vielfalt  erst gar nicht zu dieser Debatte geführt. Möglicherweise hätte eine frühere Umsetzung der doppelten Staatsbürgerschaft auch dazu geführt, dass mehr Menschen wahlberechtigt gewesen wären und somit die Wahl zu einem anderen Ergebnis geführt.

Text: Khalid Abdulmajid | Pressesprecher und Vorstandsmitglied AG Migration & Vielfalt Baden-Württemberg, 08.05.2017